(UmweltHG)
Umwelthaftungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 10.12.1990


§ 17 UmweltHG Verjährung

Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.