Umstellungsgesetz (UmstG)
Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens

Ausfertigungsdatum: 20.06.1948


§ 9 UmstG

Soweit dieses Gesetz und die dazu ergehenden Durchführungsverordnungen nicht etwas anderes bestimmen, begründen die nichtmeldepflichtigen Altgeldguthaben keinen Anspruch auf Umwandlung in Neugeldguthaben. Diese Altgeldguthaben erlöschen.