Unabkömmlichstellungsverordnung (UkV)
Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung

Ausfertigungsdatum: 24.08.2005


§ 7 UkV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.