Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
- 
                Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse, 
- 6.
- 
                betriebliche und technische Kommunikation, 
- 7.
- 
                Qualitätsmanagement, 
- 8.
- 
                Prüfen, Anreißen und Messen, 
- 9.
- 
                Warten von Betriebsmitteln, 
- 10.
- 
                Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 11.
- 
                Wärmebehandlung und Werkstoffprüfung, 
- 12.
- 
                manuelles und maschinelles Spanen: 
- 12.1
- 
                manuelles Spanen, 
- 12.2
- 
                Programmieren und Handhaben von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen oder Spanen mit konventionellen Werkzeugmaschinen, 
- 13.
- 
                Fügen, 
- 14.
- 
                Behandeln und Schützen von Oberflächen, 
- 15.
- 
                Messen und Prüfen elektrischer Größen, 
- 16.
- 
                Instandhalten von mechanischen und elektronischen Uhren, Uhrenanlagen und deren Komponenten, 
- 17.
- 
                Montieren und Demontieren, 
- 18.
- 
                Kundenservice und -beratung, 
- 19.
- 
                Beschaffung, Lagerung und Verkauf, 
- 20.
- 
                Kostenrechnung und Kalkulation, 
- 21.
- 
                Instandhalten von industriell gefertigtem Schmuck.