Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,
- 6.
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betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
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Qualitätsmanagement,
- 8.
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Prüfen, Anreißen und Messen,
- 9.
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Warten von Betriebsmitteln,
- 10.
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Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- 11.
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Wärmebehandlung und Werkstoffprüfung,
- 12.
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manuelles und maschinelles Spanen:
- 12.1
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manuelles Spanen,
- 12.2
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Programmieren und Handhaben von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen oder Spanen mit konventionellen Werkzeugmaschinen,
- 13.
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Fügen,
- 14.
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Behandeln und Schützen von Oberflächen,
- 15.
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Messen und Prüfen elektrischer Größen,
- 16.
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Instandhalten von mechanischen und elektronischen Uhren, Uhrenanlagen und deren Komponenten,
- 17.
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Montieren und Demontieren,
- 18.
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Kundenservice und -beratung,
- 19.
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Beschaffung, Lagerung und Verkauf,
- 20.
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Kostenrechnung und Kalkulation,
- 21.
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Instandhalten von industriell gefertigtem Schmuck.