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Drittes Überleitungsgesetz (ÜblG 3)
Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes


Ausfertigungsdatum: 04.01.1952

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 15 G v. 20.12.1991 I 2317

(XXXX) §§ 1 bis 15
§ 16 Bundeshilfe für das Land Berlin
(XXXX) §§ 17 bis 20
Anlage 1 (§ 12 Abs. 2) Bundesabgabenrecht, das mit Wirkung vom 1. Januar 1952 im Land Berlin in Kraft tritt
Anlage 2 (§ 12 Abs. 3) Abgabenrecht des Landes Berlin, das bis auf weiteres anzuwenden ist
Anlage 3 (§ 13 Abs. 2) Bundesrecht, das mit dem Inkrafttreten des Dritten Überleitungsgesetzes im Land Berlin in Kraft tritt
Anlage 4 (§ 12 Abs. 3) Bundesabgabenrecht, das im Land Berlin für Veranlagungszeiträume und Lohnzahlungszeiträume gilt, die nach dem 31. Dezember 1952 enden*.

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