Zweites Überleitungsgesetz (ÜblG 2)
Zweites Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund

Ausfertigungsdatum: 21.08.1951


§ 16 ÜblG 2

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1950 in Kraft, soweit sich nicht aus seinen Bestimmungen etwas anderes ergibt.