Zweites Überleitungsgesetz (ÜblG 2)
Zweites Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund

Ausfertigungsdatum: 21.08.1951


§ 12 ÜblG 2

Die Bestimmungen der §§ 18, 20 und 22 des Ersten Überleitungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden.