Erstes Überleitungsgesetz (ÜblG 1)
Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund

Ausfertigungsdatum: 28.11.1950


§ 9 ÜblG 1

Fürsorgekosten sind sowohl Geldleistungen (laufende und einmalige Unterstützungen) als auch Sachleistungen der offenen und geschlossenen Fürsorge.