UAG-Gebührenverordnung (UAGGebV)
Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle und der Widerspruchsbehörde bei der Durchführung des Umweltauditgesetzes

Ausfertigungsdatum: 04.09.2002


§ 6 UAGGebV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.