Treuhandgesetz (TreuhG)
Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens

Ausfertigungsdatum: 17.06.1990


Eingangsformel TreuhG

Getragen von der Absicht,

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die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückzuführen,
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die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen,
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Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen,
wird folgendes Gesetz erlassen: