(Fundstelle: BGBl. I 2005, 803 - 805)
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
-
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft,
- 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
-
Umweltschutz,
- 5.1
-
Destination und Region, Lernziele a bis c,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
- 2.3
-
Informations- und Kommunikationssysteme,
- 2.4
-
Datenschutz und Datensicherheit,
- 8.1
-
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.2
-
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a und b,
- 4.1
-
Betriebliche Ablauforganisation, Lernziele a bis c,
- 5.2
-
Leistungserstellung, Lernziele a bis c und e,
im Zusammenhang mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 3.1
-
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele a bis c,
- 3.4
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
-
Umweltschutz,
- 2.3
-
Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
-
Beschaffung und Materialwirtschaft,
- 8.1
-
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele c bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
- 2.3
-
Informations- und Kommunikationssysteme,
- 2.4
-
Datenschutz und Datensicherheit
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
-
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele d und e,
- 3.4
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,
- 4.1
-
Betriebliche Ablauforganisation, Lernziel d,
- 5.1
-
Destination und Region, Lernziel d,
- 5.2
-
Leistungserstellung, Lernziel d,
- 5.3
-
Gewährleistung von Servicequalität, Lernziel a,
- 7.1
-
Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel b,
- 7.2
-
Werbung und Verkaufsförderung, Lernziele a und b,
- 7.4
-
Vertrieb
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
-
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele a und b,
- 3.4
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 4.1
-
Betriebliche Ablauforganisation, Lernziele a bis c,
- 5.2
-
Leistungserstellung, Lernziel c,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.2
-
Methoden des Projektmanagements,
- 3.2
-
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele c bis e,
- 6.1
-
Veranstaltungskonzeption,
- 7.3
-
Öffentlichkeitsarbeit
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
-
Umweltschutz,
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
- 2.3
-
Informations- und Kommunikationssysteme,
- 3.1
-
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,
- 5.3
-
Gewährleistung von Servicequalität, Lernziel a,
fortzuführen.
3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.3
-
Gewährleistung von Servicequalität, Lernziele b bis d,
- 6.2
-
Veranstaltungsorganisation,
- 7.1
-
Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel a,
- 7.2
-
Werbung und Verkaufsförderung, Lernziele c und d,
- 8.2
-
Kosten- und Leistungsrechnung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.2
-
Methoden des Projektmanagements,
- 3.1
-
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,
- 3.2
-
Teamarbeit und Kooperation,
- 3.4
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
- 5.1
-
Destination und Region,
- 7.4
-
Vertrieb,
- 8.1
-
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Lernziel e,
- 3.3
-
Präsentation,
- 8.3
-
Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
-
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,
- 5.1
-
Destination und Region,
- 5.2
-
Leistungserstellung,
- 7.1
-
Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel a,
- 7.4
-
Vertrieb,
- 8.2
-
Kosten- und Leistungsrechnung
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von drei Monaten sind die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit
- 1.
-
Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungenoder
- 2.
-
Gestaltung der Destination
zu vermitteln.