TK-Transparenzverordnung (TKTransparenzV)
Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt

Ausfertigungsdatum: 19.12.2016


Anlage TKTransparenzV (zu § 9 Absatz 1) Überprüfung der Datenübertragungsrate

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2981 - 2982)


 1.Name des Anbieters:
 2.Datum/Uhrzeit:
 3.Name des Endnutzers:
 4.Adresse:
 5.Ergebnis zur Download-Rate:
 6.Tatsächlich gemessene Datenübertragungsrate im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten (geschätzten) maximalen Datenübertragungsrate für den Download:
%
Die vertraglich vereinbarte normalerweise zur Verfügung stehende Download-Rate wurde [erreicht/nicht erreicht].
 7.Ergebnis zur Upload-Rate:
 8.Tatsächlich gemessene Datenübertragungsrate im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten (geschätzten) maximalen Datenübertragungsrate für den Upload:
%
Die vertraglich vereinbarte normalerweise zur Verfügung stehende Upload-Rate wurde [erreicht/nicht erreicht].
 9.die Paketlaufzeit:
10.Erläuterungen des [NAME DES ANBIETERS], welche Faktoren das Messergebnis beeinflussen können [optional]:
11.Vertraglich vereinbarte Entschädigungs- und Erstattungsregelungen sowie Sonderkündigungsrechte:

Hinweis:

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bietet im Internet unter http://www.breitbandmessung.de eine vom jeweiligen Anbieter unabhängige Messsoftware an, mit der die Datenübertragungsrate von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen überprüft werden kann.