(TKG)
Telekommunikationsgesetz

Ausfertigungsdatum: 22.06.2004


§ 26 TKG Veröffentlichung

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.