(TKG)
Telekommunikationsgesetz

Ausfertigungsdatum: 22.06.2004


§ 138a TKG Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Die Bundesnetzagentur erhebt zu den gegen ihre Entscheidungen eingelegten Rechtsbehelfen die folgenden Informationen:

1.
die Anzahl und den allgemeinen Inhalt der eingelegten Rechtsbehelfe,
2.
die Dauer der Verfahren und
3.
die Anzahl der Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz.
Sie stellt diese Informationen der Kommission und dem GEREK auf deren begründete Anfrage zur Verfügung.