Die Bundesnetzagentur erhebt zu den gegen ihre Entscheidungen eingelegten Rechtsbehelfen die folgenden Informationen:
- 1.
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die Anzahl und den allgemeinen Inhalt der eingelegten Rechtsbehelfe,
- 2.
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die Dauer der Verfahren und
- 3.
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die Anzahl der Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz.
Sie stellt diese Informationen der Kommission und dem GEREK auf deren begründete Anfrage zur Verfügung.