Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,
- 6.
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Gestalten und Konstruieren von Erzeugnissen,
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 8.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
- 9.
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Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen sowie von Halbzeugen,
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Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen,
- 11.
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Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeugnissen,
- 12.
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Behandeln und Veredeln von Oberflächen,
- 13.
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Durchführen von Holzschutzmaßnahmen,
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Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten,
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Instandhalten von Erzeugnissen,
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Kundenorientierung und Serviceleistungen,
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.