(TischlAusbV 2006)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin

Ausfertigungsdatum: 25.01.2006


§ 10 TischlAusbV 2006 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.