(TischlAusbV 2006)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin

Ausfertigungsdatum: 25.01.2006


§ 1 TischlAusbV 2006 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Tischler/Tischlerin wird nach § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 27, Tischler der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.