In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes sind anzugeben 
        
            - 1.
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                Name und Anschrift des Antragstellers, 
- 2.
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                die der Tätigkeit dienenden Einrichtungen und Betriebe einschließlich der dort vorhandenen Räumlichkeiten und Anlagen und des dort vorhandenen Personals, 
- 3.
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                die Art der betroffenen Tiere sowie, tierartbezogen, die Haltungskapazitäten, 
- 4.
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                der Name der für die Tätigkeit verantwortlichen Person, 
- 5.
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                das Vorhandensein von Personen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und § 4 und 
- 6.
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                der Name der Tierschutzbeauftragten nach § 5. 
        Dem Antrag sind Nachweise über die Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 beizufügen.