Tierschutzkommissions-Verordnung (TierSchKomV)
Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Ausfertigungsdatum: 23.06.1987


§ 2 TierSchKomV Zusammensetzung

Die Tierschutzkommission besteht aus zwölf Mitgliedern. Ihr gehören an:
vier Sachverständige überregionaler Tierschutzverbände,
ein Sachverständiger eines überregionalen Tierhalterverbandes,
ein Sachverständiger der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
je ein Wissenschaftler aus dem Bereich

der Geisteswissenschaften,der Verhaltenskunde,der Tierhaltung,der biomedizinischen Grundlagenforschung,der Medizin undder Veterinärmedizin.