(TierSchG)
Tierschutzgesetz

Ausfertigungsdatum: 24.07.1972


§ 16h TierSchG

Die §§ 16f und 16g gelten entsprechend für Staaten, die - ohne Mitgliedstaaten zu sein - Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.