Tierimpfstoff-Verordnung (TierImpfStV 2006)
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tiergesundheitsgesetz

Ausfertigungsdatum: 24.10.2006


§ 21 TierImpfStV 2006 Zusammenfassung der Merkmale des Mittels

(1) Dem Antrag auf Zulassung eines Mittels, das zur Anwendung am Tier bestimmt ist, ist zusätzlich eine Zusammenfassung der Merkmale des Mittels nach Artikel 14 Satz 1 der Richtlinie 2001/82/EG beizufügen.

(2) Dem Antrag auf Zulassung eines Mittels, das nicht zur Anwendung am Tier bestimmt ist, ist zusätzlich eine Zusammenfassung der Merkmale des Mittels nach Anlage 2 beizufügen.