Tierimpfstoff-Verordnung (TierImpfStV 2006)
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tiergesundheitsgesetz

Ausfertigungsdatum: 24.10.2006


§ 2 TierImpfStV 2006 Zuständige Behörden

(1) Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung sind vorbehaltlich des Absatzes 2 die nach Landesrecht zuständigen Behörden.

(2) Als Zulassungsstellen zuständig sind:

1.
das Paul-Ehrlich-Institut für die Zulassung und Chargenprüfung von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind,
2.
das Friedrich-Loeffler-Institut für die Zulassung und Chargenprüfung von Mitteln, die nicht zur Anwendung am Tier bestimmt sind.