Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

Ausfertigungsdatum: 22.05.2013


§ 33 TierGesG Einziehung

Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 31 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe d bezieht, können eingezogen werden.