Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG)
Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Handels mit bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zu Haltungs- und Abgabeverboten in bestimmten Fällen


Ausfertigungsdatum: 08.12.2008

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 1 u. 3 G v. 30.6.2017 I 2147

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: