Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG) Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Handels mit bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zu Haltungs- und Abgabeverboten in bestimmten Fällen
Ausfertigungsdatum: 08.12.2008
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 1 u. 3 G v. 30.6.2017 I 2147
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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