Als Meisterprüfungsarbeit ist eine der beiden nachstehend genannten Arbeiten auszuführen:
- 1.
-
Behandeln unterschiedlicher Reinigungsteile durch
- a)
-
Kennzeichnen; Vorsortieren nach Farben, Fasern und Pflegekennzeichen,
- b)
-
Vorbehandeln nach Art der Verschmutzung,
- c)
-
Zusammenstellen der Maschinenbeladung und Aufstellen eines Bearbeitungsplans entsprechend der Behandlung und Ausrüstung,
- d)
-
Durchführen der maschinellen Reinigung und Ausrüstung,
- e)
-
Nachbehandeln zur Beseitigung von Restverfleckungen,
- f)
-
Formbügeln, Pressen und Zusammenlegen,
- g)
-
Handbügeln,
- h)
-
Durchführen der Endkontrolle.
- 2.
-
Behandeln unterschiedlicher Waschteile durch
- a)
-
Kennzeichnen; Vorsortieren nach Farben, Fasern und Pflegekennzeichen,
- b)
-
Aufstellen eines Bearbeitungsplans einschließlich Bestimmen des Belade- und Flottenverhältnisses sowie der Menge des Waschmittels und der Zusätze für die Ausrüstung,
- c)
-
Durchführen und Kontrollieren des Waschgangs,
- d)
-
Pressen der Kittel und Oberhemden,
- e)
-
Handbügeln,
- f)
-
Mangeln und Falten der Flachwäsche,
- g)
-
Durchführen der Endkontrolle.