(TextilProdAusbV 2003)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil

Ausfertigungsdatum: 24.06.2003


§ 4 TextilProdAusbV 2003 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.