(TauchPrV 2000)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin

Ausfertigungsdatum: 25.02.2000


Anlage 1 TauchPrV 2000 (zu § 9 Abs. 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2000, 169; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Muster
...............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis
über die
Prüfung zum anerkannten Abschluss
"Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin"
Herr/Frau .....................................................................
geboren am ........................ in ........................................
hat am ............................ die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin

gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
"Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin" vom 25. Februar 2000
(BGBl. I S. 165) mit folgenden Ergebnissen bestanden:

I. Fachtheoretischer Teil Note
1. Gerätekunde .....
2. Arbeitskunde .....
3. Tauchermedizinische Grundkenntnisse .....
4. Rechtsvorschriften .....
5. Fachrechnen und Fachzeichnen .....

II. Fachpraktischer Teil
1. Handhabung der Tauch- und Arbeitsgeräte .....
2. Durchführung von Taucherarbeiten .....

(Im Fall des § 8: "Der Prüfungsteilnehmer wurde gemäß § 8 im Hinblick
auf die am ............... in ............... vor ...............
abgelegte Prüfung von der Ablegung der Prüfungsleistungen im
Prüfungs-/Handlungsbereich ............... freigestellt.")

Datum ..........................................
Unterschrift(en) ...............................
(Siegel der zuständigen Stelle)