1 | Betriebliche und tech-
nische Kommunikation
(§ 3 Abs. 2 Nr. 5) |
- a)
-
Schriftwechsel auch in englisch durchführen
- b)
-
Konfliktlösungsstrategien anwenden, verschiedene kulturelle Identitäten berücksichtigen
| | 2 | | |
- c)
-
Dokumentationen auch in englischer Sprache auswerten
| | | 2 | |
- d)
-
Systemdokumentationen und Bedienungsanleitungen, auch englischsprachige, zusammenstellen und modifizieren
- e)
-
Daten und Sachverhalte, auch in englisch, visualisieren, Grafiken erstellen und Sachverhalte präsentieren
| | | | 4 |
2 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten
der Arbeitsergebnisse, Qualitätsmanagement
(§ 3 Abs. 2 Nr. 6) |
- a)
-
Aufgaben im Team planen und entsprechend den individuellen Fähigkeiten und kulturellen Eigenheiten verteilen
- b)
-
den Kunden über den Auftrag hinausgehende Leistungen anbieten
- c)
-
Einhaltung von Terminen verfolgen, bei Störungen der Leistungserbringung Kunden informieren und Lösungsvarianten aufzeigen
- d)
-
qualitätssichernde Maßnahmen durchführen, Qualitätskontrollen und technische Prüfungen dokumentieren
- e)
-
verbrauchtes Material, Ersatzteile und Arbeitszeit sowie Projektablauf dokumentieren, Nachkalkulationen durchführen
| | 3 | | |
- f)
-
Planung mit Kunden und anderen Gewerken abstimmen
- g)
-
Verbesserung von Arbeitsabläufen vorschlagen
- h)
-
an der Projektplanung mitwirken, insbesondere für Teilaufgaben eine Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen
| | | 2 | |
- i)
-
Arbeitsergebnisse zusammenführen, kontrollieren und bewerten, Kosten und Erträge von erbrachten Leistungen errechnen und bewerten
- k)
-
Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
| | | | 2 |
3 | Beraten und Betreuen
von Kunden, Verkauf
(§ 3 Abs. 2 Nr. 7) |
- a)
-
Kunden auf Gefahren, insbesondere durch die Stromversorgung, hinweisen sowie hinsichtlich Änderungen beraten
- b)
-
Kunden auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
| | 2 | | |
- c)
-
Kunden hinsichtlich Arbeitsumgebung, der ergonomischen Gestaltung sowie der Lichtverhältnisse und Beleuchtung beraten
- d)
-
Kunden hinsichtlich rationeller Energieverwendung, Wirtschaftlichkeit und des Wandels in der Systemtechnik beraten
| | | 2
| |
| |
- e)
-
Anlage dem Kunden übergeben, Leistungsmerkmale erläutern sowie Kunden in die Nutzung einweisen, Abnahmeprotokoll erstellen
- f)
-
Kunden hinsichtlich organisatorischer Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherung beraten
| | | | |
| |
- g)
-
Vorstellungen und Bedarf des Kunden ermitteln, Umfeld und kulturelle Hintergründe des Kunden einschätzen
- h)
-
Kunden die Produkte und Dienstleistungen des Betriebes erläutern, Produkte demonstrieren sowie Kunden bei der Produktauswahl beraten
- i)
-
Produkte und Dienstleistungen verkaufen
- k)
-
an der Vorbereitung und Durchführung von Vertragsverhandlungen mitwirken
- l)
-
Kundenwünsche mit den betrieblichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten abstimmen, Aufträge annehmen
- m)
-
bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen mitwirken
- n)
-
Lösungsvarianten dem Kunden präsentieren und begründen
- o)
-
Kunden auf Gewährleistungsansprüche hinweisen
- p)
-
Kunden hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit von Instandsetzungen beraten
- q)
-
Reklamationen prüfen und bearbeiten
- r)
-
Schulungsmaßnahmen planen und durchführen
| | | | 6 |
4 | Konzipieren von
Komponenten,
Geräten und Systemen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 9) |
- a)
-
Bauelemente und Bauteile, insbesondere unter Beachtung der thermischen Belastung, auswählen
- b)
-
digitale und analoge Schaltungen computergestützt entwerfen
- c)
-
Leiterplattenlayouts unter Berücksichtigung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Multilayer-Format entwerfen
| | 3 | | |
- d)
-
Betriebssysteme, Softwareumgebung und -komponenten zur Realisierung gerätespezifischer Funktionen auswählen
- e)
-
Schnittstellen zur Kopplung von Geräten und zur technischen Umgebung auswählen
- f)
-
logische integrierte Schaltkreise programmieren
- g)
-
Fertigungsunterlagen erstellen
| | | 3 | |
- h)
-
Anforderungen des Kunden an Komponenten, Geräte und Systeme unter Berücksichtigung der Funktionalität und der technischen Umgebungen analysieren und dokumentieren
- i)
-
Prozesse sowie ihre Hard- und Softwareschnittstellen analysieren
- k)
-
Gehäuse und mechanische Konstruktionen zur Aufnahme von Funktionseinheiten, insbesondere unter Berücksichtigung der elektromagnetischen Verträglichkeit, Wärmeableitung und Umweltbedingungen, auswählen
| | | | 10
|
- l)
-
Bedieneinrichtungen, insbesondere nach ergonomischen Gesichtspunkten, entwerfen
- m)
-
Messeinrichtungen, Sensoren und Aktoren, insbesondere Antriebe sowie Visualisierungseinrichtungen, auswählen
- n)
-
Anwenderdokumentationen erstellen
| | | | |
5 | Herstellen von Komponenten und Geräten
(§ 3 Abs. 2 Nr. 10) |
- a)
-
Lötverbindungen herstellen
- b)
-
Leiterplatten bearbeiten, mit bedrahteten und SMD-Bauelementen bestücken und löten
| | 3 | | |
- c)
-
Gehäuse und Frontplatten unter Einbeziehung des Oberflächenschutzes entsprechend der geforderten Normen mechanisch bearbeiten, insbesondere durch Umformen, Trennen und Beschriften
| | | 3 | |
- d)
-
Aktoren, insbesondere elektromechanische, -pneumatische, -hydraulische, elektrische und elektronische Baugruppen und Komponenten, auswählen und montieren
- e)
-
Signal-Steckverbinder und -Leitungen auswählen, Komponenten und Geräte verdrahten
- f)
-
Sensoren, insbesondere für Temperatur, Druck, Weg- und Laufzeit, Licht und Drehfrequenz, montieren und einstellen
| | | | 10 |
6 | Montieren und Installieren
(§ 3 Abs. 2 Nr. 11) |
- a)
-
Komponenten und Geräte für den Transport vorbereiten und ausliefern
- b)
-
Geräte und elektrische Betriebsmittel auf Untergrund und Tragkonstruktion aufstellen, ausrichten, befestigen und sichern
- c)
-
Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
- d)
-
Energieleitungen und -kabel auswählen und verlegen
- e)
-
Erdungen und Potentialausgleichsleitungen verlegen und anschließen
- f)
-
Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen montieren, verdrahten und kennzeichnen
| | 7 | | |
- g)
-
Kommunikations- und Hochfrequenzleitungen sowie -kabel auswählen und verlegen
- h)
-
Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen installieren
| | | 3 | |
7 | Installieren von Systemkomponenten
(§ 3 Abs. 2 Nr. 12) |
- a)
-
Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
- b)
-
Standardsoftware und Anwendungssoftware konfigurieren und anpassen
- c)
-
drahtgebundene und drahtlose Übertragungssysteme installieren, in Betrieb nehmen und prüfen
- d)
-
Speichermedien und Programme zur Datensicherung installieren
- e)
-
Baugruppen hard- und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmen
| | | 5 | |
8 | Programmieren und
Testen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 13) |
- a)
-
Architekturen, Protokolle und Schnittstellen von Netzwerken und Netzwerkbetriebssystemen beurteilen
- b)
-
Prozessabläufe mittels Flussdiagramm entwerfen
| | | | |
| |
- c)
-
Gerätetreiber und weitere Software-Komponenten für Anwendersoftware anpassen
- d)
-
hardwarenahe Programme erstellen
- e)
-
Testroutinen programmieren
- f)
-
Programmdokumentationen erstellen
| | | |
10 |
9 | Messen und Analysieren, Prüfen von Komponenten und Geräten
(§ 3 Abs. 2 Nr. 14) |
- a)
-
Kennwerte und Funktion elektrischer und elektronischer Bauelemente prüfen
- b)
-
Impulsformen und zeitliche Zuordnung von Impulsen visualisieren und zuordnen
| | 6 | | |
- c)
-
Funktion von digitalen und analogen Schaltungen prüfen
| | | 6 | |
- d)
-
elektromechanische, elektropneumatische und elektrohydraulische Einheiten prüfen
- e)
-
Datenprotokolle analysieren, insbesondere Signale an parallelen und seriellen Schnittstellen
- f)
-
maschinennahe Befehle schrittweise prüfen
- g)
-
Kennwerte von Störstrahlungen, insbesondere Dauer, Frequenz und Tastgrad, bestimmen
- h)
-
Umgebungsbedingungen und technische Umgebung simulieren sowie Gesamtfunktion von Komponenten und Geräten prüfen
- i)
-
gerätebezogene Schutzmaßnahmen und Sicherheitsprüfungen durchführen und Ergebnisse dokumentieren
- k)
-
Fehlerursachen dokumentieren und statistisch auswerten
| | | | 8 |
10 | Einrichten und Optimieren der Fertigungsprozesse
(§ 3 Abs. 2 Nr. 15) |
- a)
-
Fertigungsanlagen, insbesondere zum Bestücken und zum Löten, einrichten, programmieren, optimieren, in Betrieb nehmen und warten
- b)
-
Fehler im Fertigungsprozess analysieren und bewerten
- c)
-
Korrektur- und Optimierungsmaßnahmen durchführen
- d)
-
Prüfsysteme auswählen, einrichten und programmieren
- e)
-
Dauertests unter definierten Klima-Bedingungen durchführen
- f)
-
Messnormale innerhalb eines Qualitätsmanagementsystems festlegen
- g)
-
Fertigungsprozesse und durchgeführte Prüfungen dokumentieren
| | | | 10 |
11 | Realisieren und Inbetriebnehmen von Systemen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 17) |
- a)
-
Prozessautomatisierungssysteme planen, programmieren und dokumentieren
- b)
-
Visualisierungs- und Bedieneinrichtungen sowie Geräte und Systeme in die technische Umgebung einfügen
- c)
-
Antriebs- und Verfahrenseinheiten auswählen und einbinden
- d)
-
Systeme auf die geforderte Endfunktion im Betrieb feinabgleichen, insbesondere mittels analoger und digitaler Wertveränderungen
| | | | 10 |
12 | Durchführen von Serviceleistungen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 18) |
- a)
-
Wartungsabläufe und Wartungsintervalle festlegen
- b)
-
technische Hilfestellung bei Anwenderrückfragen geben, Lösungsvorschläge unterbreiten
- c)
-
Störungsmeldungen aufnehmen, Anwender zu Störungen befragen
- d)
-
Ferndiagnose und -wartung durchführen
- e)
-
Systematik der Fehlersuche anwenden
- f)
-
Geräte unter Beachtung der Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit instand setzen
- g)
-
technische Prüfungen durchführen und protokollieren
- h)
-
Fehlerursachen analysieren und auf Verbesserungen im Design und im Herstellungsprozess schließen
- i)
-
Geräteentsorgung festlegen
- k)
-
Serviceleistungen dokumentieren
| | | | 8 |