Ausfertigungsdatum: 15.07.1999
(1) Belege für Einzahlungen und für Auszahlungen bestehen aus
(2) Belege für Buchungen, denen kein Zahlungsvorgang zugrunde liegt, bestehen aus
(3) Belege im Sinne der Absätze 1 und 2 können auch elektronisch erzeugte Dateien oder Datensätze sein.