(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft:
1.
Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b und Nr. 33 am 1. Januar 1981,
2.
Artikel 6, 7 und 8 mit Wirkung vom 1. Januar 1980.
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