Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 (SVBezGrV 2018)
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018

Ausfertigungsdatum: 16.11.2017


§ 1 SVBezGrV 2018 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 beträgt 36 187 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 37 873 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.