§ 5 SVBezGrV 2015 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
Jahr
Umrechnungswert
vorläufiger
Umrechnungswert
2013
1,1762
2015
1,1717.
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