Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015 (SVBezGrV 2015)
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015

Ausfertigungsdatum: 01.12.2014


§ 1 SVBezGrV 2015 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2013 beträgt 33 659 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2015 beträgt 34 999 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.