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Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung (STzV)
Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr


Ausfertigungsdatum: 09.11.2005

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 13.5.2015 I 706

Eingangsformel
§ 1 (weggefallen)
§ 2 Antragsverfahren
§ 3 Antrag auf familienbedingte Teilzeitbeschäftigung
§ 4 Zuständigkeit für die Entscheidung
§ 5 Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung
§ 6 Ausschlüsse und Beschränkungen
§ 7 Bewilligung oder Ablehnung des Antrages
§ 8 Widerruf und Änderung der Bewilligung sowie vorzeitige Beendigung der Teilzeitbeschäftigung
§ 9 Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit
§ 10 Soldatinnen und Soldaten in zivilen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung

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