(StZG-KostV)
Kostenverordnung zum Stammzellgesetz

Ausfertigungsdatum: 28.10.2005


§ 1 StZG-KostV Anwendungsbereich

Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Stammzellgesetz erhebt das Robert Koch-Institut Gebühren nach dieser Verordnung.