(StVZO)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Ausfertigungsdatum: 26.04.2012


Anlage XXVIII StVZO (§ 35a Absatz 8) Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 930)

Anmerkungen: Das Piktogramm ist rot.
Sitz, Kindersitz und Umrandung des Airbags sind schwarz.
Das Wort Airbag und der Airbag sind weiß.
Der Durchmesser des Piktogramms beträgt mindestens 60 mm.