(StVZO)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Ausfertigungsdatum: 26.04.2012


§ 33 StVZO Schleppen von Fahrzeugen

Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.