Stellenvorbehaltsverordnung (StVorV)
Verordnung zur Durchführung des Stellenvorbehalts nach § 10
Abs. 4 Satz 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
Ausfertigungsdatum: 24.08.1999
Stand: Geändert durch Art. 4 G v. 4.5.2005 I 1234
Abschnitt 1 Berechnung und Bestimmung der
vorbehaltenen Stellen
Abschnitt 2 Vormerkstellen
Abschnitt 3 Bewerbung
Abschnitt 4 Zuweisung und Einstellung
Abschnitt 5 Erlöschen des Rechts aus dem
Eingliederungsschein
Abschnitt 6 Schlußvorschriften