(StVG)
Straßenverkehrsgesetz

Ausfertigungsdatum: 03.05.1909


§ 12b StVG Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge

Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.