Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
- 
                Wirtschaftlichkeit, 
- 6.
- 
                Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen, 
- 7.
- 
                Informationstechnik und -verarbeitung, 
- 8.
- 
                Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren, 
- 9.
- 
                Bautechnisches Berechnen, 
- 10.
- 
                Lage- und Höhenvermessungen, 
- 11.
- 
                Baustoffe und Böden, 
- 12.
- 
                Verwaltungsabläufe im Straßen- und Verkehrswesen, 
- 13.
- 
                Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen und Ingenieurbauwerken, 
- 14.
- 
                Erstellen von planungsrechtlichen, baurechtlichen und umweltrechtlichen Unterlagen, 
- 15.
- 
                Vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen, 
- 16.
- 
                Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes, 
- 17.
- 
                Qualitätssichernde Maßnahmen.