Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
- 
                Wirtschaftlichkeit, 
- 6.
- 
                Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen, 
- 7.
- 
                Informationstechnik und -verarbeitung, 
- 8.
- 
                Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren, 
- 9.
- 
                Bautechnisches Berechnen, 
- 10.
- 
                Lage- und Höhenvermessungen, 
- 11.
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                Baustoffe und Böden, 
- 12.
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                Messen, Erfassen und Auswerten wasserwirtschaftlicher Daten, 
- 13.
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                Planen, Entwerfen und Konstruieren von wasserwirtschaftlichen Bauwerken und Anlagen, 
- 14.
- 
                Technische und verwaltungsmäßige Bearbeitung wasserrechtlicher Verfahren und Abläufe, 
- 15.
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                Abwicklung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, 
- 16.
- 
                Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete, 
- 17.
- 
                Überwachung von Gewässern, Anlagen und Gebieten, 
- 18.
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                Qualitätssichernde Maßnahmen.