Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Wirtschaftlichkeit,
- 6.
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Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen,
- 7.
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Informationstechnik und -verarbeitung,
- 8.
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Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren,
- 9.
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Bautechnisches Berechnen,
- 10.
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Lage- und Höhenvermessungen,
- 11.
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Baustoffe und Böden,
- 12.
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Messen, Erfassen und Auswerten wasserwirtschaftlicher Daten,
- 13.
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Planen, Entwerfen und Konstruieren von wasserwirtschaftlichen Bauwerken und Anlagen,
- 14.
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Technische und verwaltungsmäßige Bearbeitung wasserrechtlicher Verfahren und Abläufe,
- 15.
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Abwicklung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen,
- 16.
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Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete,
- 17.
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Überwachung von Gewässern, Anlagen und Gebieten,
- 18.
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Qualitätssichernde Maßnahmen.