Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Stuckateur-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile: 
        
            - 1.
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                die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten (Teil I), 
- 2.
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                die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II), 
- 3.
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                die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und 
- 4.
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                die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).