(StRSaarEG)
Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland

Ausfertigungsdatum: 30.06.1959


§ 74 StRSaarEG Nichtabzugsfähige Ausgaben

Bei der Ermittlung des Einkommens sind die Wiederaufbauabgabe und die Gemeinschaftshilfeabgabe nicht abzugsfähig.