(StRSaarEG)
Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland

Ausfertigungsdatum: 30.06.1959


§ 109 StRSaarEG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.