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(StrEG)
Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen


Ausfertigungsdatum: 08.03.1971

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 19 G v. 13.4.2017 I 872

Eingangsformel
§ 1 Entschädigung für Urteilsfolgen
§ 2 Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen
§ 3 Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift
§ 4 Entschädigung nach Billigkeit
§ 5 Ausschluß der Entschädigung
§ 6 Versagung der Entschädigung
§ 7 Umfang des Entschädigungsanspruchs
§ 8 Entscheidung des Strafgerichts
§ 9 Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft
§ 10 Anmeldung des Anspruchs, Frist
§ 11 Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten
§ 12 Ausschluß der Geltendmachung der Entschädigung
§ 13 Rechtsweg, Beschränkung der Übertragbarkeit
§ 14 Nachträgliche Strafverfolgung
§ 15 Ersatzpflichtige Kasse
§ 16 Übergangsvorschriften
§ 16a Entschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, einer freiheitsentziehenden oder anderen vorläufigen Strafverfolgungsmaßnahme in der Deutschen Demokratischen Republik
§ 17 (weggefallen)
(XXXX) §§ 18 und 19 (weggefallen)
§ 20 (weggefallen)
§ 21 (weggefallen)

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