Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG)
Gesetz über die strafbefreiende Erklärung

Ausfertigungsdatum: 23.12.2003


§ 9 StraBEG Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung

Die Abgeltungswirkung nach § 8 erstreckt sich neben dem Steuerschuldner auf alle Gesamtschuldner.