(StPO)
Strafprozeßordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 82 StPO Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren

Im Vorverfahren hängt es von der Anordnung des Richters ab, ob die Sachverständigen ihr Gutachten schriftlich oder mündlich zu erstatten haben.