(StPO)
Strafprozeßordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 5 StPO Maßgebendes Verfahren

Für die Dauer der Verbindung ist der Straffall, der zur Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung gehört, für das Verfahren maßgebend.