(StPO)
Strafprozeßordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 480 StPO Unberührt bleibende Übermittlungsregelungen

Besondere gesetzliche Bestimmungen, die die Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren anordnen oder erlauben, bleiben unberührt.