(StPO)
Strafprozeßordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 468 StPO Kosten bei Straffreierklärung

Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.